Ihr gutes Recht in guten Händen

Birgit Hadersbeck
Registrierte Rentenberaterin, Dipl. Verwaltungswirtin (FH)

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Was kann ein Rentenberater für mich tun?

Das deutsche Sozialversicherungrecht ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.

Ein Rentenberater hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Er ist persönlich und unabhängig für Sie tätig, kann die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkentnis muss der Rentenberater beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist seine Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.

Eine Beratung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige und Unternehmen sinnvoll.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverbandes der Rentenberater:  www.rentenberater.de.

Wenn Sie in einer sozialversicherungsrechtlichen Frage (z.B. zu Ihrer Renten- oder Krankenversicherung) Rat und Unterstützung suchen, rufen Sie mich einfach an.

 

Mein Aufgabenfeld

Beratung · Vertretung

  • Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Antrag  Altersrente und Erwerbsminderungsrente
  • Antrag Witwen- Witwer- und Waisenrenten
  • Kontenklärung des Versicherungskontos; Prüfen auf Vollständigkeit und ggf. Geltendmachung von fehlenden rentenrechtlichen Zeiten
  • Krankenversicherung der Rentner
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine höhere Altersrente mit möglichst wenig Abschlägen zum frühest möglichen Rentenbeginn
  • Berechnungen zur Flexirente (Bezug von Altersrente und Einkommen gleichzeitig)
  • Prüfung des angerechneten Hinzuverdienstes
  • Einkommensanrechnung bei Witwen-/Witwerrenten
  • Nachprüfung von Rentenbescheiden (auch ältere Rentengewährungen)
  • Erläuterungen zur Berechnung der Rente insbesondere der Entgeltpunkte
  • Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für den Fall der Erwerbsminderung
  • Antrag auf Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
  • Antrag auf Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen
  • Zusammentreffen von Unfallrenten und Versicherungsrenten
  • Schwerbehinderungsverfahren zur Anerkennung eines Grades der Behinderung
  • Anträge für Rehabilitation und Teilhabeleistungen
  • Geringfügige Beschäftigung und Auswirkung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
  • Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Durchsetzen von Rentenansprüchen im Widerspruuchsverfahren
  • Vertretung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • und vieles weitere mehr

Registrierte Rentenberater

  • sind Berater, die sich Zeit für Ihre Fragen und Anliegen nehmen
  • sind unabhängig und vertreten ausschließlich Ihre Interessen
  • sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • müssen ihre Qualifikationen vor Gericht nachweisen und werden im Rechtsdienstleistungsregister geführt
  • sind Experten, die durch ständige Weiterbildung jederzeit auf dem aktuellen Stand des Sozialversicherungsrechts sind

Die Bedeutung der Rentenberater ist auch vom Bundestag anerkennt:

"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen."

 

Informationen zu berufsrechtlichen Regelungen wie z.B. die Vergütungsordnung (RVG) und die Dienstleistungsinformationen finden Sie auf der Website:

www.rentenberater.de

Kosten/Honorare

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die Gebühr für eine "pauschale, überschlägige Einstiegsberatung" 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen.

Die Rentenberatung Hadersbeck berechnet für eine sozialrechtliche, auf Ihren Einzelfall bezogene Erstberatung regulär

bis ca. 30 Min.

eine Gebühr von 70 EUR (zzgl. 19% MwSt) = 83,30 EUR

bis ca. 60 Min.

eine Gebühr von 140 EUR (zzgl. 19% Mwst) = 166,60 EUR

Nur für aufwändigere Erstberatungen, die deutlich über eine Stunde hinausgehen, wird die Gebühr von 190 EUR (zzgl. 19% MwSt) = 226,10 EUR berechnet.

Weitere Gebühren für das übertragene Mandat ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und vereinbare ich mit Ihnen stets im Voraus.

Übrigens:

Rentenberatungskosten und Honorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).

Copyright © Birgit Hadersbeck, Registrierte Rentenberaterin in Essenbach